Sozialrecht

Sozialrecht

 Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (z.B. Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)

Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,

Recht des Familienlastenausgleichs (z.B. Eltern- und
Erziehungsgeld)

Recht der Eingliederung Behinderter

Sozialhilferecht

Ausbildungsförderungsrecht (z.B. BAföG).

Was unter ¨Sozialrecht¨ zu verstehen ist, kann aufgrund der Komplexität in einer einheitlichen Definition nicht zusammengefasst werden.

Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetze in sich vereint.

Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und versucht seit Jahren ein einheitliches Sozialgesetzbuch (SGB) zu schaffen.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragestellungen.

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